Wurzelschaden an Platane durch Baumassnahme
Schadensersatzberechnung: Wurzelschaden an Platane durch Baumassnahme
Ausgangslage
Auf einer Sportanlage in Frauenfeld wurden im Wurzelbereich einer Platane neue Werkleitungen verlegt. Dabei kam es zu einem massiven Wurzelschaden, der durch einen starken Wurzelverlust einerseits und durch mechanisch verursachte Verletzungen andererseits gekennzeichnet ist. Sowohl der Umgang mit dem Baum während der Bauzeit als auch die Schwere des verursachten Schadens stehen grundsätzlich in keinem zumutbaren Verhältnis zum bestehenden Schutzstatus der Platane. Als Konsequenz sind Vitalitätseinbussen und nachhaltig wirksame Entwicklungsprobleme zu erwarten, die später mit viel Pflegeaufwand kompensiert werden müssen.
Problematisch ist hierbei, dass zwischen Schadereignis und der tatsächlichen Schadensauswirkung eine gewisse Zeitspanne liegt und im Nachhinein häufig kein Zusammenhang in Betracht gezogen wird. Sofern der Sachverhalt nicht unmittelbar nach dem Ereignis abgeklärt wird, bleibt in vielen Fällen der Baumeigentümer auf den entstehenden Kosten sitzen. Den wenigsten Baumeigentümern ist bewusst, dass in solchen Fällen eine Schadensersatzforderung gestellt werden kann.
Schadensberechnung
Wenn Bäume mutwillig oder fahrlässig beschädigt werden, ist dies nichts anderes als eine Sachbeschädigung. Dieser Sachschaden lässt sich auch bei Bäumen finanziell darstellen und muss vom Verursacher getragen werden. Im Fall der Platane ist nicht zu erwarten, dass sie abstirbt. Gleichwohl intensiviert sich aber die Pflege (Totholzbeseitigung, zusätzliches Wässern, Düngung, Pilzbekämpfung o. ä.) in den nächsten Jahren. Bis zur Schadenskompensation werden aller Voraussicht nach 3-4 Jahre vergehen. Sämtliche hierfür benötigten Kosten sowie jene der Gutachtenserstellung flossen in die Schadensberechnung mit ein und ergaben eine Gesamtsumme von über 5’000.00 CHF.
Die Stadtgärtnerei Frauenfeld ist für den Unterhalt der Platane verantwortlich. Ohne Reklamation des Schadens müsste die Gärtnerei (indirekt der Steuerzahler) ihr eigenes Budget für die Pflegekosten belasten, und das ohne eigenes Zutun.
Was ist nach einem Schadereignis zu tun?
- Reklamation einreichen bei offensichtlichen Baumschäden (Wurzel, Stamm, Krone)
- Baustopp im Baumbereich verlangen
- Dokumentation der verursachten Schäden
- Abklärung der absehbaren Baumentwicklung
- Ermittlung der erforderlichen Sofortmassnahmen, um schlimmere Entwicklungen zu verhindern
- Beurteilung der Standsicherheit bei Wurzelschäden
- Schadensersatzberechnung veranlassen