Schadenersatzberechnung bei Gehölzen

Ist an Ihrem Baum ein fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schaden entstanden?

Beispielsweise durch einen Verkehrsunfall (Anfahrschaden) oder im Zuge einer Baumassnahme?

Sehr unglücklich, denn es wird sich negativ auf die weitere Gehölzentwicklung auswirken. Je nach Art und Intensität des Schadens kann es manchmal sogar Jahre dauern, bis sich langfristige Folgeschäden sichtbar äussern und weitere Massnahmen notwendig werden.

Das ist so gesehen ein echter Nachteil für den Eigentümer. Denn der Verursacher muss Jahre später keine Konsequenzen fürchten, da der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung längst in Vergessenheit geraten ist. In der Folge muss der Baumeigentümer die Folgekosten tragen. Bei öffentlichen Bäumen ist dies indirekt auch der Steuerzahler.

Der Verursacher eines Baumschadens ist grundsätzlich schadensersatzpflichtig und kann die Angelegenheit meist über die Haftpflichtversicherung abwickeln. Die Berechnung der tatsächlichen Schadensersatzsumme erfolgt nach der «VSSG/BSB Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Bäumen» und beinhaltet sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Delikt stehen.

Für die Schadensbegrenzung ist es sehr wichtig, eingetretene Holzschäden oder Rindenablösungen umgehend zu begutachten und nach Möglichkeit direkt zu behandeln. In Abhängigkeit von der Witterung steht dafür nämlich nur ein kleines Zeitfenster von wenigen Tagen zur Verfügung, bevor die unumkehrbare Schädigung des Baumes eintritt.

Wundheilungsprozesse finden nämlich nur statt, solange die geschädigten Holzbereiche noch nicht komplett ausgetrocknet und abgestorben sind.