Unterschutzstellungen

Möchten Sie ihren Baum unter Schutz stellen lassen? Eine Unterschutzstellung sichert nicht nur den Baum vor existenziell bedrohlichen Eingriffen, sondern auch den Standort als solchen für allfällige Ersatzpflanzungen.

Das Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz (NHG) macht dies möglich und sieht vor, «das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern».

Vitalitree erarbeitet für Sie im Zuge des Verfahrens eine fundierte Baumbeurteilung, die wiederum als Bemessungsgrundlage für die Schutzverfügung durch die zuständige Behörde (z. B. Bauamt) dient.

Der vollumfängliche Schutzstatus wird mit der amtlichen Schutzverfügung wirksam.