Baumschutz auf Baustellen: Teil 3

Baumschutz auf Baustellen

Baumschutz auf Baustellen: Teil 3

Lösungen

Warum ist der Baumschutz auf Baustellen überhaupt notwendig, wenn immer wieder zu hören ist, dass «Wurzeln alles kaputt machen». Das kommt unbestritten vor, ist aber nicht die Regel. Die Ursache bleibt häufig ungeklärt und genau an dieser Stelle wird es interessant. Wurzeln sind nämlich lenkbar, wenn bekannt ist, was sie eigentlich suchen und woraus sich am Standort diesbezügliche Probleme ergeben.

Das Wachstumsverhalten von Wurzeln wird neben dem Wasser- und Sauerstoffangebot der Bodenmatrix auch von Widerständen fester Körper beeinflusst. Die räumliche Trennung zwischen Baumstandort und anderen Variablen wie Gebäude, Strasse und Werkleitung ist hierfür ganz entscheidend und sollte im Sinne der Nachhaltigkeit mehr Berücksichtigung in der Projektplanung finden. Mittels Wurzelführungen und unterirdischen Wurzelraumerweiterungen kann grundsätzlich viel gegen später störende Wurzeln getan werden. Ziel muss sein, die Wurzeln von heiklen Bereichen ab- bzw. wegzulenken.

Ersatzpflanzungen bieten viel Potenzial

Vor allem neu angelegte Baumstandorte eröffnen ganz neue Perspektiven im Umgang mit Bäumen auf Baustellen. Neben der richtigen Baumartenwahl, spielt vor allem die Beschaffenheit des Standortes eine wichtige Rolle. Wenn beispielsweise das durchwurzelbare Bodenvolumen zu knapp bemessen ist, wird das Gehölz im wahrsten Sinne des Wortes bald an seine Grenzen stossen. Dies führt je nach Toleranzschwelle des jeweiligen Gehölzes zu einer stagnierenden Entwicklung bis hin zum Totalausfall. Es reicht also nicht, kurzerhand ein Loch auszuheben und den Baum darin seinem Schicksal zu überlassen.

Bei jeder Baumpflanzung sollten klare Vorstellungen darüber herrschen, welchen Ansprüchen das Gehölz langfristig genügen muss und welche Grundlagen dafür geschaffen werden müssen. Das schliesst gehölzspezifische Reaktionen mitein, die sich über die Jahrzehnte mit Baumentwicklung ergeben.

 

Was macht ein nachhaltiges Bau(m)management aus?

  • Erhebung des Baumausgangszustandes
  • Abklärung der generellen bzw. projektbezogenen Erhaltenswürdigkeit
  • Ermittlung der erforderlichen Schutzmassnahmen
  • Erstellung von Baumschutzkonzepten
  • Baumschutzkontrolle und Dokumentation
  • Fachliche Begleitung in allen Planungs- und Bauphasen
  • Budgetierung und Koordination notwendiger Baumschutzmassnahmen
  • Konzipierung zukunftsträchtiger Baumstandorte
  • Unterirdische Abtrennung des Baumstandortes von infrastrukturellen Einrichtungen
  • Schadensermittlung bzw. Schadensersatzberechnung bei Bauschäden

Baumschutz auf Baustellen: Teil 2

Baumschutz auf Baustellen, Baumbeurteilung: Belagsschäden durch Ahornwurzel

Baumschutz auf Baustellen: Teil 2

Problematik

Die meisten Konflikte zwischen Bauvorhaben und Baumschutz zeichnen sich aus Sicht des Baumsachverständigen bereits im Vorprojekt deutlich ab. Seitens der Bauplanung sind sie aber nur ansatzweise oder gar nicht erkennbar. Das ist soweit verständlich, schliesslich ist die konventionelle Planung hauptsächlich bautechnisch orientiert. Allerdings werden dadurch allfällige Probleme nicht selten bis in die Bauphase übernommen, weshalb sie früher oder später wiederauftauchen und bei Bauleitung bzw. Bauherrschaft für Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand sorgen.

Je nach Sachlage kann sich dadurch der Bauablauf verzögern, da zunächst der Sachverhalt abgeklärt werden muss. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um Bäume Dritter handelt. Sind bereits durch die Bautätigkeit Schäden am Gehölz entstanden, müssen nicht eingeplante Sofortmassnahmen organisiert und deren Fertigstellung abgewartet werden.

Wir wissen es alle: Keine Baustelle ohne Überraschungen. Damit sind häufig Projektanpassungen verbunden, die sich immer öfter zulasten des örtlichen Baumbestandes auswirken. Deshalb ist es wichtig, Bäume schon in frühste Planungsphasen miteinzubeziehen. Nur so ist es möglich, erforderliche Projektanpassungen mit dem Baumerhalt zu vereinbaren. Der Bau soll schliesslich reibungslos verlaufen und nicht wegen eines Baumes oder dessen Teile erschwert werden. Viele Konflikte lassen sich im Vorfeld problemlos vermitteln. Das setzt aber voraus, dass diese vor dem ersten Spatenstich erkannt, diskutiert und abgewogen werden.

Baumschutz ist immer eine Investition in die Zunkunft

Eines steht unwiderruflich fest: Die meisten Bäume sind wesentlich langlebiger als sämtliche infrastrukturellen Konstruktionen und Gebäude. Wenn man so will, sind sie auch deutlich weniger unterhalts- und kostenintensiv. Schliesslich müssen Bäume nicht regelmässig einer teuren Generalsanierung unterzogen werden. Das ist zwar ganz hervorragend, doch dies ändert sich sehr schnell, wenn äussere Faktoren negativ auf Bäume einwirken.

So ist beispielsweise seit vielen Jahrzehnten an vielen Standorten eine Verkürzung der Eingriffsintervalle im Wurzelraum durch Sanierungs- oder Umstrukturierungsarbeiten feststellbar, die sich alleine schon durch unsere moderne Lebensweise ergeben. Mit Veränderungen am Standort ist automatisch eine Störung der Gehölzvitalität (= Lebenstüchtigkeit) verbunden und leitet eine äusserst sensible Lebensphase ein, die je nach Ausgangskonstitution mehrere Jahre andauern kann. Während dieser Zeit sind Gehölze gegenüber Schadorganismen sehr empfänglich. In vielen Fällen erfolgt eine starke Totholzausbildung in der Krone, was wiederum aus Sicherheitsgründen mehr Pflegeaufwand erfordert. Bei schweren Schäden stirbt der Baum sogar ab.

Es liegt auf der Hand, dass hierdurch zusätzliche (und vermeidbare) Kosten entstehen, die am Ende normalerweise vom Baumeigentümer getragen werden. Bei öffentlichen Bäumen wird hierfür indirekt der Steuerzahler belangt.

Es ist also zu überlegen, was heute dafür getan werden kann, um die Standortqualität dauerhaft zu gewährleisten. Denn nur so lassen sich schwere Bauschäden und wiederkehrende Konflikte durch Sanierungsarbeiten vermeiden. Demnach liegt es für jeden Bauherrn im eigenen Interesse, nachhaltige Lösungen im Umgang mit Bäumen zu wählen, wenn er gleichzeitig auch Baumeigentümer ist.

 

Baumschutz auf Baustellen: Teil 1

Baum und Baustelle

Baumschutz auf Baustellen: Teil 1

Baum und Baustelle

Durch die anhaltende Zersiedelung schwinden immer mehr Freiflächen und damit auch die Entwicklungsräume für Gehölze. Das Bundesamt für Statistik (BfS) nennt in der Arealstatistik ein Wachstum der Siedlungsgebiete um 23.4 % für den Zeitraum 1985-2009. Der Versiegelungsgrad ist unterdessen prozentual gestiegen. Daraus erwächst zunehmend eine Problematik zwischen Baum und Baustelle, die nicht immer offensichtlich ist und in vielen Fällen noch immer unterschätzt wird. Einerseits wegen der ober- und auch unterirdischen Beschneidung der Entwicklungsräume und andererseits wegen der Schäden durch den Eingriff als solcher. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich bei dem Bauprojekt um Werkleitungs-, Strassen- oder Hausbau handelt. Anderweitige Projekte wie Erweiterungsbauten oder Arealentwicklungen können die Daseinsberechtigung vorhandener Bäume ebenfalls infrage stellen oder unbewusst gravierende Schäden verursachen.

Welche Fragen sind vorab zu klären?

Trotz der unterschiedlichen Ansprüche hinsichtlich der Raumnutzung können Bauvorhaben und Baumerhalt gut miteinander in Einklang gebracht werden. Bevor es aber losgehen kann, sollten vorab grundlegende Abklärungen getätigt werden. In diesem Zusammenhang tauchen häufig dieselben Fragen auf:

  • Wie lange lebt der Baum noch?
  • Ist der Baum gesund und somit überhaupt erhaltenswert?
  • Welche Abstände zwischen Baum und Baufeld sind zu berücksichtigen?
  • Wie tief resp. wie weit reicht das Wurzelwerk?
  • Welche Folgen haben die geplanten Eingriffe im Baumumfeld?
  • Sind Schutzmassnahmen notwendig?
  • Welche Sofortmassnahmen müssen bei verursachten Schäden ergriffen werden?
  • Was kostet ein solider Baumschutz und allfällige Nachsorge?

Diese und andere für den Baumschutz relevanten Fachfragen lassen sich im Rahmen von Baumbeurteilungen, Bauverträglichkeitsprüfungen und Baumschutzkonzepten präzise beantworten und bilden damit wertvolle Entscheidungs- bzw. Argumentationsgrundlagen im Umgang mit Bäumen. Sie zeigen sowohl mögliche Konflikte als auch Lösungsansätze auf und definieren Schutzmassnahmen. Je früher ein Baum bzw. Baumbestand in die Bauplanung miteinbezogen wird, desto einfacher und wahrscheinlicher ist ein nachhaltig sorgenfreier Baumerhalt zu realisieren.

Bäume und Bauvorhaben sind kein zwangsläufiger Widerspruch. Es ist vielmehr eine Frage der Herangehensweise.

Schadensdiagnose Gartenneuanlage

Schadensdiagnose Gartenneuanlage

Eine Schadensdiagnose ist spätestens dann erforderlich, wenn konventionelle Behandlungsansätze scheitern. So auch in Küsnacht ZH am Zürisee. Dort wurde im Jahr 2013 eine neue Gartenanlage fertiggestellt. Seitdem treten an den frisch angepflanzten Gehölzen immer wieder Schadsymptome in Erscheinung, die den gestalterischen und funktionalen Wert der Aussenanlage reduzieren. Davon betroffen sind vor allem die Stein-Eichen und die Thujahecken. Die bisher unternommenen Gegenmassnahmen konnten laut den Angaben des Eigentümers keine wesentliche Trendwende herbeiführen.

Im Rahmen einer Schadensdiagnose konnten die Ursachen der Schäden zweifelsfrei abgeklärt und belegt werden. Bislang wurden Pilzbefall und Witterungslage als wesentliche Schadenstreiber angenommen. Bei der Untersuchung stellte sich jedoch ein massiver Insektenbefall heraus, der auf die suboptimalen Standortbedingungen und die unzureichende Wasserversorgung bzw. Anwuchspflege zurückzuführen ist. Dementsprechende Massnahmen zur Verbesserung der Kultivierungsbedingungen werden seither umgesetzt.

 

Bauverträglichkeitsprüfung

Bauverträglichkeitsprüfung

Auf einer Liegenschaft in Winterthur soll eine neue Sauna und ein neuer Velounterstand entstehen. Zwischen beiden Bauten befindet sich ein Spitz-Ahorn (Acer platanoides), der erhalten bleiben soll. Im Rahmen einer Bauverträglichkeitsprüfung wird auf potenzielle Konflikte und dementsprechende Lösungsansätze eingegangen, die in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu erwarten sind. Zudem werden Baumschutzmassnahmen definiert, die während der Bauzeit gelten sollen.