Illegale Baumfällung in Steinach – Schadensersatzberechnung
Illegale Baumfällung
In Steinach SG wurden ohne Rücksprache drei öffentliche Bäume gefällt. Die illegale Baumfällung wurde seitens eines Anwohners veranlasst und ohne Genehmigung der Gemeinde durch eine auf dem Gebiet tätige Firma ausgeführt. Bei den gefällten Bäumen handelt es sich um zwei Winter-Linden (Tilia cordata) und eine Rot-Eiche (Quercus rubra), die vor gut 30 Jahren angepflanzt wurden. Für den Unterhalt der Bäume war bislang die Gemeinde zuständig. Da die spontane Baumfällaktion zuvor weder angekündigt noch genehmigt wurde, geht die Gemeinde rechtlich dagegen vor. Dabei stellte sich die Frage nach dem finanziellen Wert der drei Bäume und es folgte eine Schadensersatzberechnung durch vitalitree.
Auf Grundlage der «VSSG/BSB Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Bäumen» wurde eine Schadensersatzsumme von über 18`000.00 CHF ermittelt.
Weitere Informationen im dazugehörigen Presseartikel.